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   AG Mettmann, 04.11.2014 - 26 C 108/13   

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AG Mettmann, 04.11.2014 - 26 C 108/13 (https://dejure.org/2014,58513)
AG Mettmann, Entscheidung vom 04.11.2014 - 26 C 108/13 (https://dejure.org/2014,58513)
AG Mettmann, Entscheidung vom 04. November 2014 - 26 C 108/13 (https://dejure.org/2014,58513)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus AG Mettmann, 04.11.2014 - 26 C 108/13
    Dabei ist der Gesichtspunkt der Prozessökonomie, also ob die Zulassung der Klageänderung den Streitstoff im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits ausräumt und einem andernfalls weiteren Rechtsstreit vorbeugt, maßgeblich, wobei die Sachdienlichkeit im Allgemeinen nur dann verneint werden kann, wenn ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt werden soll, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (BGH NJW 2007, 2414 Rn 9).
  • OLG Hamm, 04.03.1993 - 15 W 295/92

    Klage gegen Wohnungseigentümer auf Zahlung eines restlichen Verwalterhonorars;

    Auszug aus AG Mettmann, 04.11.2014 - 26 C 108/13
    Denn der Verwalter schuldet den Wohnungseigentümern insoweit nicht lediglich eine Tätigkeit, sondern die Herbeiführung eines Arbeitsergebnisses als Erfolg (OLG Hamm, Beschluß vom 04.03.1993 - 15 W 295/92).
  • LG Frankfurt/Main, 18.11.2019 - 9 S 59/18
    Eine Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt gegen einen ehemaligen Verwalter keinen Anspruch auf Vorschusszahlung für die Selbstvornahme der Fertigung einer ordnungsgemäßen Jahresabschlussrechnung (Amtsgericht Mettmann, Urteil vom 4. November 2014 - 26 C 108/13 -, Juris).

    Die Kammer teilt die Auffassung des Amtsgerichts Mettmann im Urteil vom 04.11.2014 (Az.: 26 C 108/13; BeckRS 2015, 20595, beck-online), wonach "allein das Vorliegen eines werkvertraglichen Charakters nicht zur Anwendung des § 637 Abs. 3 BGB führt", nicht.

  • AG Frankfurt/Main, 06.09.2018 - 33 C 4184/15
    Eine Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt gegen einen ehemaligen Verwalter keinen Anspruch auf Vorschusszahlung für die Selbstvornahme der Fertigung einer ordnungsgemäßen Jahresabschlussrechnung (Amtsgericht Mettmann, Urteil vom 4. November 2014 - 26 C 108/13 -, Juris).
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